Zur Ermittlung des privaten Nutzungsvorteils aus Geschäfts- und Dienstwagen mittels der Einzelnachweismethode muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
Dabei ist es nicht ausreichend, die Führung des Fahrtenbuches auf einen repräsentativen Zeitraum des Jahres zu beschränken, sondern es muss mindestens über ein Jahr zusammenhängend geführt werden.
Ein von Ihnen geführtes Fahrtenbuch zur Ermittlung der privaten Nutzung Ihres Geschäfts- oder Dienstwagens muss nach folgenden Regeln geführt werden:
– Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit
– Reiseziel und Reiseroute
– Reisezwecke und aufgesuchte Geschäftspartner
Für Privatfahren genügen jeweils die Kilometerangaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.
Am Ende des Jahres ist eine Auswertung der Fahrtenbuchdaten vorzunehmen. Ein Formular zur Auswertung des Fahrtenbuches finden Sie hier. Bitte füllen Sie die verknüpfte Anlage aus und lassen uns diese an info@ghg-kanzlei.de zukommen.