Wenn Sie an einzelnen Tagen länger als acht Stunden oder sogar mehrtägig außerhalb Ihrer üblichen Einsatzortes unterwegs sind, kann für diese Tage ein „Verpflegungsmehraufwand“ als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Im Gegenzug sind die tatsächlichen Kosten für eine Verpflegung auf Geschäftsreisen nicht abzugsfähig.
Dazu haben wir Ihnen hier ein Formular im Excel-Format bereitgestellt. Bitte erstellen Sie uns darin eine Aufstellung Ihrer Reisen mit Abwesenheiten von mehr als acht Stunden. Wenn Sie dazu auch noch mit Ihrem privaten PKW unterwegs waren, geben Sie uns bitte auch die gefahrenen Kilometer an.
Bitte stellen Sie uns die Aufstellung danach mit Ihren Belegen oder Steuerunterlagen zur Verfügung.