Grundsteuerfeststellung

Das Thema „Grundsteuerfeststellung 2022“ ist derzeit in aller Munde. 

Zwischen Juli und Oktober 2022 müssen ca. 35 Millionen Feststellungserklärungen zu Grundstückswerten bei den Finanzämtern abgegeben werden, um eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes zur Festsetzung der städtischen Grundsteuern zu erfüllen. Dabei ist für die Abgabe dieser Erklärungen grundsätzlich nur der elektronische Weg vorgesehen, Erleichterungen zur Abgabe in Papierform erlaubt die Finanzverwaltung nur im Ausnahmefall.

Für die Erklärung selbst sind auch einige Fallstricke zu beachten: Das richtige Baujahr ist festzulegen, Anteile an Gemeinschaftsflächen sind richtig zu bewerten und der Modernisierungsstand ist sorgfältig anzugeben, gerade bei älteren Immobilien.

Erstmals ab dem Jahr 2025 werden die Gemeinden die Grundsteuer nach den jetzt neu festgestellten Grundsteuermessbeträgen berechnen, die Bescheide über den neu festgestellten Grundsteuermessbetrag werden aber voraussichtlich bereits 2023 bis 2024 bei Ihnen eintreffen. Und wenn diese Bescheide fehlerhaft sind, dann ist es in 2025 zu spät, um noch Einspruch einzulegen. Deshalb ist bereits jetzt bei den Feststellungserklärungen auf Sorgfalt und Richtigkeit zu achten.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung benötigen. 

Im Regelfall benötigen wir dazu folgende Unterlagen:

  • Schreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung
  • vollständiger Grundbuchauszug oder ein Kauf-/Übertragungsvertrag aus dem sich die Grundbuchdaten ergeben
  • Wohnflächenberechnung
  • Angabe zum Baujahr
  • Steuer-Nr. und Steueridentifikationsnummer der im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Personen.

 

Falls in Ihren Grundstücksunterlagen vorhanden, verwenden wir auch gerne 

  • einen Abdruck der Flurkarte sowie
  • einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin, dann besprechen wir die Erklärung zu Ihrer Immobilie.

02. August 2022

Grundsteuerfeststellung