GHG-KANZLEI LEXIKON.

Bankinformation.

Im Sinne einer vernünftigen kaufmännischen Planung Ihres Unternehmens empfehlen wir die regelmäßige Weitergabe der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) Ihres Unternehmens an Ihren Bankberater.

Das gilt auch für Zeiten, in denen Sie noch keinen Kredit- oder Finanzierungsbedarf haben. Mit einer freiwilligen Weitergabe Ihrer BWA-Daten an den für Sie zuständigen Bankberater schaffen Sie Transparenz für die Analyse bestehender oder zukünftiger Kreditaufnahmen.

Gerne können Sie uns beauftragen, Ihre BWA als Ergebnis Ihrer regelmäßigen Buchhaltung automatisch an Ihre Kontaktperson in Ihrer Bank oder Sparkasse zu versenden.

Bitte füllen Sie dazu den verknüpften Auftrag zur Weitergabe betriebswirtschaftlicher Informationen aus und senden uns das Formular entweder eingescannt mit Ihrer Unterschrift oder mit endgültig formuliertem Auftragswunsch im Mailtext über eine uns bekannte E-Mail-Adresse von Ihnen zu. Bitte senden Sie diesen Auftrag an info@ghg-kanzlei.de.