GHG-KANZLEI LEXIKON.

GHG-Monatsreporting.

Nach Fertigstellung Ihrer Buchhaltung für einen Buchhaltungszeitraum, in der Regel ein Monat oder in Ausnahmefällen ein Vierteljahr, übersenden wir Ihnen das GHG-Monatsreporting als Ergebnis Ihrer Finanzbuchhaltung.

Das GHG-Monatsreporting besteht aus

  1. BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)
  2. OPOS-Liste (Liste der offenen Posten aus Ausgangs- und Eingangsrechnungen)
  3. Susa-Liste (Summen- und Saldenliste der angesprochenen Fibu-Konten)
  4. USt-Voranmeldung (Werteblatt zur Umsatzsteuer-Voranmeldung)
  5. Klärungskonto (Konto 1591 mit noch zu klärenden Buchungssachverhalten)

 

Unser GHG-Monatsreporting unterstützt Sie bei der Finanzsteuerung Ihres Unternehmens. Auf einen Blick haben Sie einen Überblick über Ihren derzeitigen geschäftlichen Erfolg, über Ihre Außenstände aus Ausgangs- und Eingangsrechnungen, über die kurzfristige Belastung mit Umsatzsteuer sowie über kurzfristig noch mit uns zu klärende Vorgänge.

Wir raten dazu, das Monatsreporting regelmäßig zur Unternehmenssteuerung zu sichten und auch zum Gegenstand der regelmäßigen Gespräche mit Ihrem Bankberater zu machen.