GHG-KANZLEI LEXIKON.

Rechtsschutzversicherung.

Rechtsschutzversicherungen bieten in der Regel Schutz vor Rechtsstreitigkeiten kombiniert als Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz. Derjenige Anteil der Versicherungsprämie, der auf den Berufsrechtsschutz entfällt, ist als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigungsfähig. Manche Versicherungsgesellschaften weisen den Anteil für Berufsrechtsschutz separat aus. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, dann richten Sie bitte folgende Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung:

Rechtsschutzversicherung Nr. _______________

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Berücksichtigung in meiner Einkommensteuererklärung bitte ich zu meiner o.g. Rechtsschutzversicherung um Ausweis des Anteils der Versicherungsprämie des letzten Jahres, der auf das Risiko „Berufsrechtsschutz“ entfällt. Bitte lassen Sie mir diese Bestätigung zukünftig jährlich zukommen.

Mit freundlichen Grüßen