Ein kleiner Anteil der monatlich privat getragenen Telefonkosten für den Festnetzanschluss und das Handy gelten als beruflich veranlasst und können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Bitte erfassen Sie Ihre Telefonkosten pro Monat in der hier verknüpften Tabelle und senden uns diese an info@ghg-kanzlei.de.