GHG-KANZLEI LEXIKON.

Vollmacht.

Damit wir für Sie in rechtlichen oder in steuerlichen Themen tätig werden können, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht.

Ein dafür notwendiges Formulare haben wir hier für Sie bereitgestellt:

Steuerliche Empfangsvollmacht für die GHG-Kanzlei/Herrn Steuerberater Holger Heckes

Die Vollmacht dient lediglich der Herstellung der Vertretungsbefugnis des Steuerberaters im Außenverhältnis. Durch die Erteilung bzw. Übersendung der Vollmacht kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande. Hierzu bedarf es einer separaten Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Berufsträger, die Zeitpunkt und Umfang der Beauftragung regelt.

Je nach Art des Auftrags, den Sie uns erteilen möchten, benötigen wir Ihre Vollmacht im Original unterzeichnet, gegebenenfalls in mehrfachen Ausfertigungen, oder auch nur als gescannte Version mit Ihrer Unterschrift.

Bitte sprechen Sie uns an, welche Form der Vollmachtserteilung für Ihren Auftrag in Frage kommt.